1. Startseite
  2. Kosten und Ablauf

Kosten und Ablauf eines Mandats

Die anwaltliche Vergütung ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Kosten eines Mandats lassen sich deshalb in den meisten Fällen bereits im Erstgespräch beziffern. Sie erfahren den voraussichtlichen Betrag, bevor Sie sich für eine Beauftragung entscheiden.

Erstberatung

Für ein erstes Beratungsgespräch mit einem Verbraucher sieht § 34 Abs. 1 Satz 3 RVG eine Obergrenze von 190 Euro zuzüglich Umsatzsteuer vor, für eine weitergehende Beratung oder ein schriftliches Gutachten 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer. Der Betrag für Ihr Gespräch wird bei der Terminvereinbarung genannt. Wird die Kanzlei anschließend mit der Vertretung beauftragt, wird die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 2 RVG auf die weiteren Gebühren angerechnet.

Außergerichtliche Vertretung

Die Vergütung bemisst sich nach dem Gegenstandswert, also dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit, etwa der Höhe der Forderung oder dem Jahresbetrag der Nettokaltmiete. Bei Angelegenheiten ohne bestimmbaren Gegenstandswert oder bei laufender Beratung, beispielsweise für Hausverwaltungen, kann eine Vergütung nach Zeitaufwand oder eine Pauschale vereinbart werden. Eine Vergütungsvereinbarung wird nach § 3a RVG in Textform geschlossen, bevor die Tätigkeit beginnt.

Gerichtliches Verfahren

Im gerichtlichen Verfahren fallen Verfahrens- und Terminsgebühr nach dem RVG sowie Gerichtskosten an. Die unterliegende Partei hat der obsiegenden die notwendigen Kosten zu erstatten (§ 91 ZPO). Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten nach Quote verteilt. Den Gerichtskostenvorschuss hat die klagende Partei einzuzahlen. Die Höhe wird vor Klageerhebung mitgeteilt.

Rechtsschutzversicherung

Besteht eine Rechtsschutzversicherung, holt die Kanzlei die Deckungszusage ein und rechnet unmittelbar mit dem Versicherer ab. Sie tragen dann lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung. Zu beachten ist, dass Vermieter-Rechtsschutz, Mieter-Rechtsschutz und Verkehrsrechtsschutz häufig gesonderte Bausteine sind, dass Wartezeiten gelten können und dass der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eingetreten sein muss. Halten Sie zum ersten Gespräch bitte die Versicherungsnummer bereit.

Ablauf

Anfrage

Sie rufen an oder schreiben. Erfragt werden der Sachverhalt, laufende Fristen und der Name der Gegenseite, um einen Interessenkonflikt auszuschließen.

Erstgespräch

In der Kanzlei, nach Terminvereinbarung. Sie erhalten eine erste rechtliche Einschätzung und die Angabe der voraussichtlichen Kosten.

Mandat

Sie unterzeichnen die Vollmacht und, soweit vereinbart, die Vergütungsvereinbarung. Die Kanzlei übernimmt die Korrespondenz und unterrichtet Sie über jeden wesentlichen Schritt.

Abschluss

Nach Erledigung erhalten Sie die Abrechnung und Ihre Unterlagen zurück. Die Handakte wird nach § 50 BRAO aufbewahrt.