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Anwältin für Mandanten aus Bad Vilbel und Karben
Die Kanzlei von Rechtsanwältin Gabriele Wiederhold-Kahveci liegt in Frankfurt-Harheim, unmittelbar an der Stadtgrenze zu Bad Vilbel. Mandanten aus Bad Vilbel mit Massenheim, Dortelweil, Gronau und Heilsberg sowie aus Karben erreichen die Kanzlei in kurzer Zeit. Die Schwerpunkte liegen im Mietrecht, im Verkehrsrecht und im Vertragsrecht.
Zuständiges Gericht: Amtsgericht Frankfurt am Main
Das frühere Amtsgericht Bad Vilbel wurde Ende 2004 aufgelöst. Seitdem ist für Bad Vilbel und Karben das Amtsgericht Frankfurt am Main zuständig. Streitigkeiten aus einem Wohnraummietverhältnis werden ausschließlich vor dem Amtsgericht verhandelt, in dessen Bezirk die Wohnung liegt (§ 29a ZPO, § 23 Nr. 2a GVG). Für eine Wohnung in Bad Vilbel oder Karben ist das also das Amtsgericht Frankfurt am Main, vor dem die Kanzlei regelmäßig auftritt. Über Berufungen in Zivilsachen entscheidet das Landgericht Frankfurt am Main.
Mietrecht in Bad Vilbel und Karben
Die Kanzlei berät Vermieter und Mieter gleichermaßen, im einzelnen Mandat aber stets nur eine Seite.
- Vermieter: Mietverträge, Mieterhöhung, Betriebskostenabrechnung, Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder Eigenbedarfs, Räumungsklage. Einzelheiten unter Mietrecht für Vermieter.
- Mieter: Prüfung von Kündigung, Mieterhöhung und Betriebskostenabrechnung, Mängel und Mietminderung, Kaution. Einzelheiten unter Mietrecht für Mieter.
Bei einer Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist zu beachten, dass der Frankfurter Mietspiegel nur für das Frankfurter Stadtgebiet gilt. Für Wohnungen in Bad Vilbel und Karben ist das Erhöhungsverlangen auf andere Weise zu begründen, etwa mit einem dort geltenden Mietspiegel, mit Vergleichswohnungen oder mit einem Sachverständigengutachten (§ 558a BGB). Welche Begründung im Einzelfall trägt, wird vor dem Versand geprüft.
Verkehrsrecht
Ob Unfall im Stadtverkehr, auf der B 3 oder auf dem Weg nach Frankfurt: Die Kanzlei macht Ansprüche gegen die gegnerische Haftpflichtversicherung geltend, von den Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten über Nutzungsausfall bis zum Schmerzensgeld. In Bußgeldsachen beträgt die Einspruchsfrist zwei Wochen ab Zustellung des Bescheids. Mehr dazu unter Verkehrsrecht.
Vertragsrecht
Für Privatpersonen, Selbstständige und kleinere Unternehmen aus Bad Vilbel und Karben prüft und entwirft die Kanzlei Verträge und setzt Forderungen durch oder wehrt sie ab. Mehr dazu unter Vertragsrecht.
Termin und Erreichbarkeit
Besprechungen finden nach Vereinbarung in der Kanzlei in der Bürgerstraße 17 in Frankfurt-Harheim statt. Die Bürozeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr. Anschrift und Anfahrt finden Sie unter Kontakt, Informationen zu Gebühren und Rechtsschutzversicherung unter Kosten und Ablauf.